
Anordnung des Erblassers an den Erben oder des Vermächtnisnehmers, eine bestimmte Leistung zu erbringen, ohne dass ein anderer ein Anrecht auf die Leistung hat. Die Auflage ist eine Gestaltungsmöglichkeit des Erblassers in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag). ...
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